Rechtsprechung
BGH, 17.03.2015 - VIII ZR 251/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB
Wohnraummiete: Widersprüchliches Verhalten des Mieters nach Ausführung von Schönheitsreparaturen - IWW
§ 552a ZPO, § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 242 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der Mangelhaftigkeit der Ausführung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen durch den Mieter
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen; Verbot des widersprüchlichen Verhaltens
- rewis.io
Wohnraummiete: Widersprüchliches Verhalten des Mieters nach Ausführung von Schönheitsreparaturen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Das wär ja noch schöner
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Das wär ja noch schöner
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter steht kein Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen aufgrund mangelhaft selbst ausgeführter Arbeiten zu - Mieter war nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 13.02.2014 - 12 C 411/13
- LG Lüneburg, 20.08.2014 - 6 S 38/14
- BGH, 17.03.2015 - VIII ZR 251/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 847
- NZM 2015, 486
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.11.2016 - XII ZR 153/15
Geschäftsraummiete: Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens …
In diesem Fall kann der "Makel" der von der Ordnungsbehörde formell untersagten Weiternutzung der Mietsache deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch im Zeitraum bis zum endgültigen Auszug des Mieters möglicherweise einschränken, aber nicht vollständig aufheben (vgl. auch LG Potsdam WuM 2015, 350, 352 ff.). - OLG Hamm, 15.07.2022 - 11 U 128/21 Ob sich die Brücke in einem ausreichend verkehrssicheren Zustand befindet, stellt sodann eine nach der Lebenserfahrung zu beurteilende Frage dar, welche vom Gericht nach Durchführung des Augenscheins aufgrund eigener Sachkunde beantwortet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2015 - VIII ZR 251/14 - Greger, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., Vor § 402, Rn. 9).